Kurzarbeit anmelden infolge Coronakrise

Wie weiter, was muss ich als Unternehmer beachten

Die Einführung von Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Der Arbeitgeber spart damit die Kosten der Personalfluktuation (Einarbeitungskosten, Verlust von betrieblichem Know-how etc.) und behält die kurzfristige Verfügbarkeit über die Arbeitskräfte. Die Vorteile für die Arbeitnehmenden sind: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen Schutzes innerhalb eines Arbeitsverhältnisses und Vermeidung von Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge.

In dieser von Unsicherheit geprägten Zeit stellen sich für einen KMU-Unternehmer viele Fragen.

  • Wer kann Kurzarbeit einführen
  • Wie beantrage ich Kurzarbeit und was muss ich dabei beachten
  • Kann ein Mitarbeiter Kurzarbeit ablehnen
  • Wie lange kann ich Kurzarbeit beantragen? Kann ich Kurzarbeit unterbrechen?
  • Wieviel Kurzarbeitgeld bekomme ich als Unternehmer

Benötigen Sie Hilfe rund um das Thema Kurzarbeit? Wir unterstützen Sie zuverlässig und kompetent.

Wir möchten unseren Beitrag leisten und KMUs, welche sich in Fragen der Kurzarbeit nicht auskennen, unterstützen. Daher bieten wir unsere Dienstleistung zur Anmeldung der Kurzarbeitsentschädigung zum Spezialhonorar an.

CHF 129.00 / Std.

Sie erreichen uns in Zürich 044 201 08 34 oder  in der Ostschweiz St. Gallen 071 511 2003

Wir sind für Sie da in den Regionen: Zürich, Zug, Luzern, Basel, Aargau, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Appenzell, Liechtenstein